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Veröffentlicht am 24. Mai 2024

Strategien

Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.

Cockpit Umsetzung Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung

Die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie des Bundesrates zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021 – 2030») wurde zeitgleich mit den totalrevidierten öffentlichen Beschaffungserlassen BöB und VöB (Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat legt darin sechs Stossrichtungen fest und formuliert damit verbundene, beschaffungsstrategische Zielsetzungen für die Umsetzung der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts aus Sicht der Bundesverwaltung bis 2030.

Ergänzende Strategien

Neben der für das öffentliche Beschaffungswesen massgebenden Beschaffungsstrategie vom 28.10.2020 bestehen im Güter- und Dienstleistungsbereich diverse andere nationale und bundesweite Strategien, welche sich ergänzend auf das öffentliche Beschaffungswesen auswirken. Es ist zentral, dass der Bund als verantwortungsvoller Beschaffer den aktuellen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden allgemeinen Stossrichtungen Rechnung trägt, welche insbesondere in den nachfolgenden bundesrätlichen Strategien enthalten sind. So wirkt die Beschaffungsstrategie nicht isoliert, sondern wird von diesen Strategien und Stossrichtungen mitgetragen.

Leitbild und Strategische Schwerpunkte BKB

Die BKB zielt auf ein nachhaltiges und effizientes öffentliches Beschaffungswesen ab und fördert dessen Harmonisierung auf allen föderalen Ebenen.