Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts
National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet (bei zwei Enthaltungen im Nationalrat). Während mehrerer Sessionen haben die Eidgenössischen Räte intensiv über die Vorlage debattiert und schliesslich ihre Differenzen bereinigt. Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls einstimmig angenommen (bei einer Enthaltung im Nationalrat). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Zurzeit werden Umsetzungsinstrumente erarbeitet. Die beiden revidierten Erlasse sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.