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Veröffentlicht am 19. Juni 2024

Preisniveaurechner

Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) haben die Eidgenössischen Räte in Art. 29 Abs. 1 ein neues Zuschlagskriterium aufgenommen, wonach «die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» bei der Angebotsbewertung berücksichtigt werden können. Das Zuschlagskriterium soll «unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz» angewendet werden, insbesondere unter Berücksichtigung des GPA.